Die Welt dreht sich weiter.
Und Wir halten schritt.

Produkt 1: Ihre Datenschutzbeauftragten (fortan: m/w/d)

Machen wir es knapp. Artikel 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten, allzeit wachsam zu sein und zu verhindern, dass Sie gegen die DSGVO verstoßen. Das ist uns zu trivial und langweilig. Sie dürfen weitaus mehr von Ihrem Datenschutzbeauftragten verlangen. Was genau? Das erfahren Sie hier.

Natürlich erfüllen auch wir die Kernaufgabe, Sie vor DSGVO-Verstößen zu bewahren. Wir stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Aber sobald Sie nicht gegen die DSGVO verstoßen, stellen Sie uns die berechtigte Frage: Und was dann? 

Das strategische Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Wenn wir Ihr Verzeichnis nach Artikel 30 DSGVO (früher Verfahrensverzeichnis) schreiben, prüfen wir sofort, an welcher Verarbeitungsstelle Potential für legale, transparente Marketingmaßnahmen sind. Können wir beispielsweise die Prozesse gleich so gestalten, dass Sie Bestandskunden Newsletter ohne Einwilligung schicken können?

Die mitarbeitenden Datenschutzerklärungen

Wenn wir Ihre Datenschutzerklärungen für Kunden, Lieferanten, Beschäftigte, Besucher der Internetseiten usw. schreiben, prüfen wir sofort, ob es auch hier Optimierungsmöglichkeiten gibt. Könnten wir etwa einen Hinweis nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO mit einem Hinweis nach § 7 Absatz 3 Ziffer 4 UWG verbinden? Unverständlich? Sehr gut, unser Versprechen lautet: Sie werden es lieben!

Betriebswirtschaftliche TOMs

Wenn wir Ihre technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (kurz TOM) durchgehen, achten wir darauf, dass Sie nicht irgendwelche teuren Maßnahmen ergreifen, sondern sich darauf beschränken, was beruhend auf Ihren individuellen Risiken erforderlich ist. Brauchen Sie wirklich eine teuere Überwachungskamera, wenn Sie keinen lokalen Server haben?

Mitarbeiterschulungen mit Erlebnischarakter

Wenn wir Ihre Beschäftigten schulen, besprechen wir vorab Ihre Wunschthemen. Außerdem organisieren wir für Ihr Team ein wahrlich unvergessliches Schulungserlebnis.

Datenschutz als Ihr Verkaufsargument

Aus den Unterlagen (Verzeichnisse, Datenschutzerklärungen, TOM-Liste, Schulungskonzepte) entwickeln wir für Ihre Kunden ein Datenschutzpaket. Wollen Ihre Kunden künftig wissen, ob Sie Ihnen in puncto Datenschutz vertrauen können, erhalten Sie das Datenschutzpaket und lernen Sie von Ihrer besten Seite kennen. So gewinnt man hochkarätige Kunden. 

Ihre individuelle Datenstrategie

Zudem besprechen wir regelmäßig mit Ihnen Ihre Datenstrategie. Noch bevor Sie Daten verarbeiten, finden wir das Ziel, das Sie damit verfolgen. Und dann erreichen wir es gemeinsam. 

Geschäftsgeheimnisse im Gepäck

Und wenn das noch immer nicht genug ist, kümmern wir uns um Ihre Geschäftsgeheimnisse.  

Unsere Zusammenarbeit

Das alles und noch viel mehr gibt es ohne Mindestlaufzeit, ohne Abo und frei nach Ihrer Wahl als monatliche Pauschale und Abrechnung nach Stundensätzen.  Große Unternehmen wie der BVMW, BNI, Klick Tipp, Fastlane, Greator (ehemals GEDANKENtanken) und, und, und werden durch Stanhope SG Datenschutz betreut. Sie sind die nächsten.

Dr. Stephan Gärtner

Produkt 2: Beratung, Verteidigung und Opfervertretung in Strafsachen

Sowohl der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, als auch der Umstand, Opfer einer Straftat zu sein, überfordert viele Menschen. In diesen Situationen benötigen Sie eine hochprofessionelle Unterstützung an Ihrer Seite. 

 

Der erfahrene Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht Ulf Castelle, LL.M. berät Sie in allen Verfahrensstufen, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren, über das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung bis hin zum Revisionsverfahren.

Produkt 3: Rechtsberatung zum Thema Datenschutz

Nicht alle Unternehmen brauchen eine*n Datenschutzbeauftragte*n, manche haben sogar schon eine*n. Stanhope bietet aber auch anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht. Was genau? Das erfahren Sie hier.

Die Ersterfassung

Nahezu jedes Unternehmen benötigt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, einschließlich einer Dokumentation sog. Technischer und Organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (TOM) und Datenschutzinformationen für die Betroffenen (Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Besucher der Internetseite usw.). Diese Ersterfassung kann im Form einer mehrteiligen Interviewserie erstellt werden. Überzeugen Sie sich selbst.

Die Marketingkampagne

Unternehmen haben das Recht, für sich, seine Produkte und Dienstleistungen zu werben. Sie sind aber verpflichtet, hierbei zahlreiche, einschränkenden Normen zu beachten. Stanhope berät bei der Entwicklung der Marketingkampagnen und entwirft alle notwendigen Rechtstexte (Einwilligungserklärung, Disclaimer, Datenschutzinformationen usw.). 

Seltene Ausnahme: Rechtsvertretung

Wenn sich Unternehmen vor Gericht verantworten müssen, empfehlen wir in der Regel geeignete Kooperationspartner, die diese Vertretung dann übernehmen. In seltenen Ausnahmefällen übernehmen auch wir diese Verfahren. Mit Ulf Castelle, LL.M. steht ein sehr erfahrener Prozessanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung.

Dr. Stephan Gärtner

Mission

Andere sprechen über Verbote. Wir sprechen über das, was erlaubt ist. Das ist Rechtsberatung aus dem 22. Jahrhundert.

Vision

Unsere Berater erreichen schon heute dass 22. Jahrhundert, in dem sie in der Legalität Chancen suchen und ergreifen.

Werte