Unsere Geschichte

Wozu Datenschutz?

Wir haben ein klares Ziel: Das Datenschutzrecht des 22. Jahrhunderts schon heute in die Unternehmen zu bringen. Denn in dieser Zeit ist das Datenschutzrecht ein wichtiges Vehikel für unternehmerischen Erfolg. Doch wie sind wir dazu gekommen? 

Die Geschichte von Stanhope ist extrem lang und in großen Teilen ein Geschäftsgeheimnis. Hier finden Sie eine kurze Geschichte von Stanhope. 

Die Sinnkrise

Als Stephan Gärtner 2006 damit begann, sein Studium zu beenden, resümierte er:  Ich bin ein Jurastudent und werde schon irgendetwas daraus machen. Das war der bis dahin traurigste Satz in seinem Leben (immerhin war damals erst 23). Dann entdeckte er eine Stellenanzeige. Eine Berliner Anwaltskanzlei suchte freie Mitarbeiter*innen, idealerweise Jurastudenten, die gerade ihr 1. Staatsexamen absolvieren. Er bewarb sich und bekam gleich am ersten Tag einen datenschutzrechtlichen Fall auf den Tisch. Auf die Frage einer seiner Vorgesetzten, ob er irgendwann einmal promovieren wolle, antwortete er

Ja klar. Ich schreibe eine Doktorarbeit zum Thema Datenschutzrecht. 

Promotion zum Dr. iur.

Es dauerte nur achtzehn Monate bis Stephan plante, sein wissenschaftliches Projekt wieder abzubrechen. Das internationale Datenschutzrecht forderte Zeit von ihm, die er eigentlich nicht hatte. Doch gleich zwei Sachen hielten ihn davon ab: Seine Partnerin und das Datenschutzrecht selbst redeten unentwegt auf ihn ein, fortzufahren. Seit diesem Tag hört er immer auf beide: seine Partnerin, heute Ehefrau, und das Datenschutzrecht. Sein Resümee nach dieser Phase:

Andere kommen aus Profitgier zum Datenschutz und ich aus Liebe.

Das erste mal Datenschutzbeauftragter

Noch während des Referendariats schloss Stephan seine Dissertation ab, er war nun Dr. iur. Stephan Gärtner. Doch in dieser Zeit als Nachwuchsjurist geschah noch mehr. Aus seiner Partnerin wurde seine Ehefrau und aus einem wissenschaftlichen Projekt großer beruflicher Ernst. Denn Stephan arbeitete in dieser Zeit nicht nur bei der Berliner Aufsichtsbehörde für das Datenschutzrecht (Referendariatsstation), sondern auch als externer Datenschutzbeauftragter in einer Radiologiepraxis. Stephan war also schon Datenschutzbeauftragter lang bevor er Rechtsanwalt war. Er kam zu dem Ergebnis:

Ich kann singen bevor ich laufen kann.

Angestellter Anwalt und Datenschutzbeauftragter

Nach dem zweiten Staatsexamen verlor Stephan keine Zeit und heuerte als Rechtsanwalt bei einer Anwaltskanzlei an. Dort konzentrierte er sich fortan ausschließlich auf das Datenschutzrecht. In Nebentätigkeit war er weiterhin als externer Datenschutzbeauftragter unterwegs; in mehr und mehr Unternehmen. Und als 2014 aus einer Neben- die Haupttätigkeit wurde, verabschiedete er sich aus der Anwaltskanzlei, in der er angestellt war. Er sagte:

Danke. Wir bleiben Freunde, aber mein einziger Schwerpunkt muss das Datenschutzrecht sein. Das muss ich allein durchziehen. 

Aus Dr. Stephan Gärtner wird Stanhope

Es ist mittlerweile 2014 und Stephan hat die Kanzlei „Rechtsanwalt Dr. Gärtner“ in Berlin Tempelhof gegründet. Er berät zu dieser Zeit ca. 25 Kleinunternehmen im Datenschutzrecht und ist zufrieden. Doch immer wieder laden ihn auch große Unternehmen ein und bitten um ein Angebot. Doch Aufträge gibt es dort selten. Als Stephan erkennt, dass sein Kanzleiname einen Umlaut („gÄrtner“) zu viel hat, beschließt er noch 2014 seine Kanzlei in Stanhope umzubenennen, denn in „Stanhope“ steckt „Stephan“. Und mit einem englischklingenden Kanzleinamen wurden die Mandanten immer größer. Stephan sagte damals

Hallo Welt! Ich bin es – der Stanhope.

Fusion und Wachstum

Es ist 2016. Stanhope war mittlerweile den Kinderschuhen entwachsen und Stephan musste abermals erkennen, dass es so nicht weitergeht. Seine Kanzlei musste wachsen. Und so fusionierte er mit einer bekannten Berliner Strafrechtsboutique zur Stanhope Partnerschaft von Rechtsanwälten. Aus einem vergrößerte Team wuchs eine schlagkräftige Datenschutzeinheit. Zu diesem Zeitpunkt gehören Marktgrößen wir Klick Tipp, der BVMW, BNI, Greator (ehemals GEDANKENtanken), Fastlane und der polnische Konzern Ciech zu den Mandanten. Rückblickend sagt Stephan zu diesem Augenblick:

Verweile doch! Du bist so schön!

Stanhope SG Datenschutz

2020 ging es weiter. Stephan nutzte eine fünfwöchige Auszeit, um auf diese kurze Geschichte von Stanhope zurückzublicken. Es war zwar schön, Unternehmen DSGVO-konform aufzustellen, aber das konnte jeder. Da kam ihm die Idee darüber nachzudenken, wie wohl im 22. Jahrhundert Datenschutzberatung aussehen könnte. In dieser fernen Zukunft können Algorithmen wahrscheinlich  verhindern, dass Unternehmen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Aber werden sie auch kreative Verarbeitungswege erfinden, wie einen umgekehrten Double-Opt-In oder eine ROL-Kampagne? Aus dieser Idee heraus entstand Stanhope SG Datenschutz (SSGD). 2022 verließ Stephan Gärtner die Stanhope Partnerschaft von Rechtsanwälten – in aller Freundschaft – endgültig. Und als externer Datenschutzbeauftragter   ist er nur über SSGD. Er sagt nun:
Stanhope. Law from the 22nd Century.

Stanhope Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 
2023 war es soweit. Im Spätsommer wird aus der Stanhope SG Datenschutz GmbH die Stanhope Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Grund ist einfach: Der schon seit Jahren mit Stephan Gärtner freundschaftlich und beruflich verbundene Kollege Ulf Castelle, LL.M. stieß nun endgültig und als Gesellschafter zu Stanhope hinzu, sodass eine Rechtsanwaltszulassung für Stanhope hermusste. Mittlerweile sitzt die Rechtsanwaltskanzlei in der Hansestadt Stralsund (Hauptsitz) und unterhält eine Zweigstelle in Berlin (Zweigniederlassung).  

Das Stanhope-Team

Mission

Andere sprechen über Verbote. Wir sprechen über das, was erlaubt ist. Das ist Rechtsberatung aus dem 22. Jahrhundert.

Vision

Unsere Berater erreichen schon heute dass 22. Jahrhundert, in dem sie in der Legalität Chancen suchen und ergreifen.

Werte