Teilnahmebedingungen für Teilnehmer (m/w/d) am The-Next-Privacy-Talk
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblich und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter (m/w/d).
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Stanhope SG Datenschutz GmbH und den Teilnehmern, soweit die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung „The-Next-Privacy-Talk“ betroffen ist.
Satz 1 gilt auch, wenn die Teilnehmer von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an der Veranstaltung teilnehmen.
Entgegenstehende oder von den hiesigen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Teilnehmers werden nur anerkannt, wenn die Stanhope SG Datenschutz GmbH dem mindestens in Textform zustimmt.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung aus der Veranstaltungsreihe „The-Next-Privacy-Talk“. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet ausschließlich über die Videokonferenzlösung „Zoom“ statt.
Für jede Veranstaltung wird eine maximale Teilnehmeranzahl festgelegt. Ist diese Anzahl überschritten, besteht kein Anspruch auf Teilnahme für andere Teilnehmer.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.
Vertragsschluss, Ablehnung, Kündigung
Der potenzielle Teilnehmer füllt ein Formular aus, das die Stanhope SG Datenschutz GmbH einrichtet, und fordert damit die Stanhope SG Datenschutz GmbH auf, ihm ein Angebot für die Teilnahme an der Veranstaltung zu erteilen.
Nur sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht überschritten ist und der potenzielle Teilnehmer alle rechtlich erforderlichen Erklärungen auf der Anmeldeseite abgegeben hat, unterbreitet sie dem potenziellen Teilnehmer ein Angebot auf Teilnahme; dies durch Übersendung eines Konferenz-Links.
Sofern der nun erfolgreich angemeldete Teilnehmer, zum Zeitpunkt der Veranstaltung auf den Konferenz-Link klickt, nimmt er das Angebot der Stanhope SG Datenschutz GmbH an.
Die Stanhope SG Datenschutz GmbH darf die Abgabe eines Angebots ablehnen bzw. den bereits geschlossenen Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihr den Vertragsschluss und/oder die Vertragsdurchführung unzumutbar macht. Das ist insbesondere, aber nicht abschließend der Fall, wenn
- die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, insbesondere wenn der Teilnehmer nicht die auf der Anmeldeseite vorgegebenen, rechtlichen Erklärungen abgibt.
- tatsächliche Anhaltspunkte den dringenden Verdacht begründen, dass er während der Veranstaltung durch Tun, Dulden oder Unterlassen gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt oder Rechte Dritter verletzt,
- er während der Veranstaltung urch Tun, Dulden oder Unterlassen gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Mit der vorbehaltlosen Anmeldung sichert der Teilnehmer zu,
- nur sich selbst anzumelden,
- Unternehmer zu sein und das 18. Lebensjahr vollendet zu haben,
- sämtliche technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen und/oder aufrecht zu erhalten, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend die notwendige Hardware sowie ein Internetzugang sowie die Möglichkeit, die Videokonferenz-Lösung „Zoom“ zu verwenden,
- während der Veranstaltung Handlungen (insbesondere, aber nicht abschließend Äußerungen) zu unterlassen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen.
- die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen.
Haftung
Die Stanhope SG Datenschutz GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Stanhope SG Datenschutz GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
Sollten Dritte die Stanhope SG Datenschutz GmbH wegen solcher Inhalte in Anspruch nehmen, die unmittelbar oder mittelbar aus der Veranstaltung herrühren, ist der Teilnehmer verpflichtet,
- die Stanhope SG Datenschutz GmbH hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
- der Stanhope SG Datenschutz GmbH jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
- hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.v. Ziffer 2, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, der Stanhope SG Datenschutz GmbH einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
- die Stanhope SG Datenschutz GmbH entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.
Sofern und soweit der Teilnehmer die Inanspruchnahme i.S.v. Satz 1 nicht zu vertreten hat, entfallen die unmittelbar vorab genannten Pflichten.